Skateparkplanung & Design Berlin — LP 1–8
HOAI · DIN EN 14974
Ortbeton · Carbonbeton

Skateparks die bleiben. Bundesweit.

Vollständige Planungsleistung nach HOAI — von der Grundlagenermittlung bis zur Abnahme. Unabhängig von Baufirmen.

15+
Projekte
LP 1–8
HOAI komplett
№1
Carbonbeton weltweit
100% unabhängig
Kein Interessenkonflikt — wir sind keiner Baufirma angeschlossen und vergeben neutral.
HOAI LP 1–8
Vollständige Planungsleistung aus einer Hand — von der Grundlagenermittlung bis zur Abnahme.
DIN EN 14974
Planung und Bewertung nach geltender Norm für Skateboardanlagen.
Leistungen Alle Leistungen →

LP 1–2

Grundlagen & Konzept

Bedarfsanalyse, Standortbewertung, Förderanträge, Beteiligungsprozesse.

LP 3–5

Entwurf & Planung

Entwurfs- und Ausführungsplanung, Statik, Ausschreibungsunterlagen.

LP 6–8

Ausschreibung & Bauleitung

Vergabe, Bauleitung und Abnahme nach HOAI. Unabhängig von Baufirmen.

Häufige Fragen zur Skateparkplanung

Wer plant einen Skatepark?

Einen Skatepark plant ein unabhängiges Planungsbüro, das die Leistungsphasen nach HOAI übernimmt: von Bedarfsermittlung und Beteiligung über Entwurf und Ausführungsplanung bis zu Ausschreibung und Bauüberwachung. Urbanum Design aus Berlin plant bundesweit herstellerunabhängig, sodass die Bauleistung im Wettbewerb vergeben werden kann.

Welche Leistungsphasen übernimmt Urbanum Design?

Urbanum Design übernimmt alle Leistungsphasen 1–8 der HOAI: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1–2), Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung (LPH 3–5) sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung (LPH 6–8). Einzelne Phasen, etwa nur die Vorplanung für einen Förderantrag, können auch separat beauftragt werden.

Ortbeton oder Carbonbeton – was ist der Unterschied?

Ortbeton wird direkt auf der Baustelle eingebaut und frei geformt; das ist der Standard für Bowls und große Anlagen. Carbonbeton-Fertigteile sind mit Carbon- statt Stahlbewehrung im Werk vorgefertigt, dadurch dünner, leichter und korrosionsfrei. Urbanum Design hat 2024 in Roßwein den weltweit ersten Skatepark aus Carbonbeton realisiert.

Welche Norm gilt für Skateparks?

Für Skateparks gilt die DIN EN 14974 „Skateparks – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Sie regelt unter anderem Absturzsicherungen, Kanten, Oberflächen und Sicherheitsabstände. Die Planung berücksichtigt die Norm von Beginn an, damit die Anlage bei der Abnahme ohne Nachbesserungen freigegeben werden kann.

Wie werden Jugendliche und Nutzer beteiligt?

Bei Beteiligungsworkshops vor Ort bringen Skater, BMX- und Scooterfahrer ihre Wünsche ein. Die Ergebnisse fließen direkt in den Vorentwurf, der mit 3D-Visualisierungen abgestimmt wird. So entsteht eine Anlage, die zur lokalen Szene passt und genutzt wird.